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ArbG Hamburg, 15.01.2009 - 29 Ca 324/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsvertragsbefristung - Sachgrundbefristung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Stelle steht befristet zur Verfügung als Grund für Befristung eines Arbeitsvertrages
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 15.01.2009 - 29 Ca 324/08
- ArbG Hamburg, 19.02.2009 - 29 Ca 324/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
Zweckbefristung - Schriftform
Auszug aus ArbG Hamburg, 15.01.2009 - 29 Ca 324/08
Bei derartigen Befristungsvereinbarungen gehört die Angabe des Zwecks bzw. der auflösenden Bedingung bereits zur Befristung selbst, weil ohne diese Angaben überhaupt nicht erkennbar wäre, wie lange der Arbeitsvertrag dauern soll (BAG vom 21.12.2005 - 7 AZR 541/04, zitiert nach Juris, für Zweckbefristungen). - BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform
Auszug aus ArbG Hamburg, 15.01.2009 - 29 Ca 324/08
Der sachliche Grund für die Befristung ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses (BAG vom 23.06.2004 - 7 AZR 636/03 Rn. 18, zitiert nach Juris). - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03
Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots
Auszug aus ArbG Hamburg, 15.01.2009 - 29 Ca 324/08
Dem gekündigten Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, welche (wesentlichen) Arbeitsbedingungen künftig gelten sollen und welchen Inhalt das Arbeitsverhältnis zukünftig haben soll" (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 628/03, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 78 unter B. I. 1. der Gründe).